WAGNER VIRTBAUER Rechtsanwälte – Kanzlei für Erbrecht
Bekannt durch:
* und auch Austrian Legal Network
Sie haben erbrechtliche Fragen und sind auf der Suche nach klaren Handlungsempfehlungen?
Rufen Sie uns an und sprechen Sie direkt mit einem Anwalt unserer Kanzlei.
Rechtsanwaltsanwärterin (RAA)
Mag.iur. Eva Maria Seeburger ist spezialisiert im Fachgebiet Erbrecht und leitet die Fachgruppe Erbrecht bei der WAGNER VIRTBAUER Rechtsanwälte GmbH. Sie ist Rechtsanwaltsanwärterin, hat die Rechtsanwaltsprüfung erfolgreich abgeschlossen und ist bei allen Gerichten und Behörden in Österreich zugelassen.
Bevor sie Teil der WAGNER VIRTBAUER Rechtsanwälte GmbH wurde, war Mag.iur. Eva Maria Seeburger bei renommierten Kanzleien in Wien tätig, studierte an der London School of Economics and Political Science (LSE) in London und praktizierte beim AußenwirtschaftsCenter der Wirtschaftskammer Österreich in New York.
Rechtsanwalt
Mag.iur. Peter Virtbauer, LL.B. ist Rechtsanwalt und bei allen Gerichten und Behörden in Österreich zugelassen.
Bereits zuvor hat er bei renommierten Wirtschaftskanzleien in Wien praktiziert und war sowohl beim AußenwirtschaftsCenter der Wirtschaftskammer Österreich in New York sowie beim „Vertrauensanwalt der Republik Österreich“ Dr. Stephen Harnik in New York tätig.
Rechtsanwalt
Dr.iur. Karl Wagner, CSE ist seit 1983 Rechtsanwalt und in ganz Österreich vor allen Gerichten und Behörden zugelassen.
Dr.iur. Karl Wagner, CSE hat eine umfassende Führungserfahrung, die sich in seinen Vorstandsmandaten in verschiedenen Stiftungen und Aufsichtsräten zeigt.
Wer den Übergang seines Vermögens seinen Wünschen entsprechend regeln möchte, sollte frühzeitig ein Testament erstellen lassen, einen Erbvertrag schließen, bestimmte einzelne Vermögensgegenstände durch Vermächtnisse übertragen oder bereits zu Lebzeiten die Übertragung seiner Liegenschaften/Vermögenswerte vollziehen.
Ohne die Erstellung und Beratung einer individuellen Nachfolgeregelung sind Konfliktfälle in Nachlassangelegenheiten regelmäßig vorprogrammiert.
Zahlreiche Gerichtsverfahren zeigen, dass auch immer wieder Streit über die Auslegung und Interpretation des Testaments entsteht. Dazu kommt es allerdings erst nach dem Tod des Erblassers und können sodann keine Ergänzungen in der Nachfolgeregelung mehr vorgenommen werden. Umso wichtiger sind verlässliche, rechtlich eindeutige Formulierungen und ein vorausschauendes Handeln bereits zu Lebzeiten.
Unsere Kanzlei für Erbrecht kann Ihnen hierbei helfen, ein Testament oder einen Erbvertrag zu gestalten oder Sie bereits zu Lebzeiten bei der Übergabe Ihrer Liegenschaft/Vermögenswert zu unterstützen.
Zentrale Fragen sind hierbei etwa:
Mehrere Erben und/oder Pflichtteilsberechtigte
Haben mehrere Personen einen Anspruch auf einen Teil des Vermögens des Verstorbenen, führt dies oft zu emotionalen Konflikten und Streitigkeiten. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Juristen für Erbrecht helfen Ihnen, diese Konflikte durch eine außergerichtliche Einigung zu lösen und setzen sich im Bedarfsfall auch vor Gericht für Ihre Interessen ein.
Unsere Erfahrung zeigt, dass viele dieser Konflikte nur mithilfe versierter Rechtsberatung vermieden werden können bzw. sich wieder lösen lassen. Bei Familienangelegenheiten ist es meist gewünscht eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Dies spart Kosten und schont die ohnehin angespannten Nerven der Beteiligten. Wenn außergerichtliche Einigungsversuche nicht zielführend sind, wenden wir uns an die Gerichte. Dabei können Sie auf unsere Prozesserfahrung und Durchsetzungsstärke zählen.
Unsere Leistungen im Bereich Erbrecht für Erben und Pflichtteilsberechtigte beinhalten:
Wir bieten Ihnen eine kompetente Beratung und eine rechtssichere Klärung der Verhältnisse unter Erben und Pflichtteilsberechtigten.
Rufen Sie uns jetzt an und vereinbaren Sie einen Termin.
Die anwaltliche Beratung hilft Ihnen, Ihre Rechte und Ansprüche im Rahmen des Erbrechts zu schützen. Ein Anwalt mit Erfahrung im Erbrecht versteht die komplexen Rechtsvorschriften und kann Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.
Unsere Anwälte können Sie dabei unterstützen, eine effektive Lösung in einer stressigen und emotional belastenden Situation zu finden. Auch können unsere Anwälte Ihnen dabei helfen, Verzögerungen und Fehler zu vermeiden, die zu weiteren Problemen und finanziellen Benachteiligungen führen können.
Wenn Sie mit einer streitigen Erbangelegenheit konfrontiert sind, sollten Sie schnell handeln. Je früher Sie uns kontaktieren, desto besser können Ihnen unsere Anwälte für Erbrecht helfen, Ihre Rechte und Ansprüche zu schützen und durchzusetzen.
Wer sorgt nach Ihrem Tod dafür, dass Ihr letzter Wille auch umgesetzt wird?
Die Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung oder die Beauftragung unserer Anwälte als Erbenmachthaber ist eines der wichtigsten Instrumente um sicherzustellen, dass der letzte Wille des Erblassers auch tatsächlich umgesetzt wird. Eine kompetente Nachlassabwicklung oder ein erfahrener Testamentsvollstrecker kann den Nachlass davor bewahren, zerschlagen zu werden, und verhindert oftmals drohenden Streit zwischen den Erben.
Unsere Anwälte für Erbrecht wickeln seit vielen Jahren Verlassenschaften ab und sind als Erbenmachthaber oder Testamentsvollstrecker tätig. Sie wissen worauf es ankommt. Solch eine Tätigkeit verlangt hervorragende juristische Expertise, Durchsetzungsfähigkeit und Standhaftigkeit, welche unsere Anwälte vollumfassend erfüllen.
Folgende Vorteile können wir Ihnen bieten:
Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten und Vorteilen. Rufen Sie uns an, um einen Termin zu vereinbaren.
Wir überprüfen zunächst, ob die Enterbung oder Pflichtteilsminderung rechtswirksam möglich ist. Derartige Maßnahmen sind nur bei Vorliegen strenger Voraussetzungen rechtlich durchsetzbar. Oft steht daher der gesamte gesetzliche Erb- bzw Pflichtteil zu. Wir helfen Ihnen Ihren Anspruch durchzusetzen.
Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist in der Regel die Berechnung und Durchsetzung des Anspruchs. Unter Umständen können Sie auch gegen Schenkungen vorgehen, die der Verstorbene vor seinem Tod gemacht hat. Auch dazu beraten Sie unsere Rechtsanwälte für Erbrecht in unserer Kanzlei in Schärding (Oberösterreich) oder nach Vereinbarung in Wien.
Umgangssprachlich fällt oft der Satz: “Mein Kind, wenn du das tust, enterbe ich dich!”
Die Motive einen gesetzlichen Erben nicht am Nachlass partizipieren zu lassen, können vielfältig sein – angefangen bei familiären und persönlichen Gründen bis hin zum Schutz Ihres Familienunternehmens vor Zerschlagung und Zersplitterung.
Gewissen Personen kommt grundsätzlich zwingend ein gesetzlicher Anteil am Vermögen des Verstorbenen zu. Dieser sogenannte Pflichtteil steht den Kindern und dem Ehegatten/Eingetragenen Partner des Verstorbenen zu und beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Will man diesen Personen den Pflichtteil entziehen, muss ein gesetzlicher Enterbungsgrund vorliegen.
Wenn Sie die Enterbung einer pflichtteilsberechtigten Person beabsichtigen, empfiehlt es sich, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Sie haben sich bestimmt schon eine der folgenden oder ähnliche Fragen gestellt:
Unsere Schwerpunkte
Durch Schenkungs- und Übergabsverträge können Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten übertragen werden. Dabei ist es möglich, gewisse Rechte – wie etwa das Wohnrecht oder Recht an Mieterträgen (Fruchtgenussrecht) – zu behalten und grundbücherlich sicherzustellen. Die Erbfolge wird vorweggenommen und man kann gleich mehrere positive Effekte miteinander kombinieren.
Schenkungsanrechnung: Gewisse Schenkungen sind bei der Aufteilung des Verlassenschaftsvermögens zu berücksichtigen und können zur Erhöhung eines Anspruchs führen.
Zentrale Fragen sind:
Gerne stehen wir Ihnen auch bei der vorweggenommenen Erbfolge zur Seite, erarbeiten eine optimierte Lösung und erörtern mit Ihnen die Auswirkungen von Schenkungen auf mögliche Pflichtteilsansprüche.
Sie haben eine nahestehende, pflegebedürftige Person in den letzten 3 Jahren vor deren Tod mindestens sechs Monate gepflegt und dies mehr als 20 Stunden im Monat? Ein Entgelt oder sonstige Gegenleistung haben Sie für Ihre Leistung nicht erhalten?-> Dann gebührt Ihnen auch ohne die Anordnung und den Willen des Verstorbenen aufgrund des Gesetzes ein Pflegevermächtnis.
Zentrale Fragen sind hier etwa:
Erbrecht und Familienrecht stehen in engem Zusammenhang. Das Familienrecht regelt die Rechtsbeziehungen von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft verbunden sind. Das Erbrecht sieht auch für diese Verhältnisse zu berücksichtigende Bestimmungen vor.
Unsere Anwälte für Erbrecht beraten und vertreten Sie auch in diesen Bereichen kompetent und umfassend.
Es können sich Situationen ergeben, bei denen Streitigkeiten nicht mehr gütlich beigelegt werden können. Unsere Anwälte für Erbrecht mit Erfahrung im Bereich Prozessführung und Litigation vertreten Sie vor allen Gerichten und Behörden in Österreich
Neben der Vorsorge für den Erbfall bedarf es zudem der Absicherung für allfällige Beeinträchtigungen durch Krankheiten oder einen Unfall.
Unsere klare Empfehlung lautet: Halten Sie jetzt Ihren eigenen Willen fest, damit Sie später nicht vom Wohlwollen anderer abhängig sind. Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht bei der WAGNER VIRTBAUER Rechtsanwälte GmbH helfen Ihnen bei der Erstellung folgender Verfügungen und Vollmachten:
Mit Ihrer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Ihre Angelegenheiten für Sie wahrnehmen soll, wenn Sie selbst (z.B. krankheitsbedingt) keine Entscheidungen mehr treffen können und vermeiden im Zweifelsfall eine gerichtliche Erwachsenenvertretung (früher „Sachwalterschaft”).
Mit Ihrer Patientenverfügung regeln Sie, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall angewandt werden dürfen. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass medizinische Behandlungen nach Ihrem Willen ablaufen – auch, wenn Sie diesen selbst nicht mehr äußern können.
Wir erstellen eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung, die Ihren Wünschen gerecht wird.
Die Übertragung von Unternehmen auf die nächste Generation gilt als Königsdisziplin der Nachfolgeberatung im Erbrecht.
Die richtige und frühzeitige Nachfolgeplanung ist essenziell, wenn es darum geht, das Vermögen, das Sie im Laufe Ihres Lebens als Unternehmer oder durch Ihre berufliche Tätigkeit aufgebaut haben, nachhaltig für Ihre Kinder und Enkelkinder zu erhalten. Die Nachfolgeplanung ist stets eine sehr persönliche Angelegenheit und ist dabei neben dem Unternehmenswohl auf die individuellen und familiären Wünsche und Werte abzustellen.
Wir beraten Sie in allen Fragen des Erbrechts und der Unternehmensnachfolge – engagiert und auf höchstem Niveau.
Die Regelung der Unternehmensnachfolge ist eine schwierige Aufgabe, mit der sich ein Unternehmer im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit zwangsweise auseinandersetzen muss. Bei Familienunternehmen ist die Regelung der Nachfolge zudem oft eine emotionale Herausforderung. Die in diesem Zusammenhang zu lösenden Gestaltungsaufgaben sind oftmals sehr komplex.
Wesentliche Ziele sind:
Bei der Planung der Unternehmensnachfolge erarbeiten wir rechtlich und steuerlich bestmögliche Gestaltungsoptionen. Wir legen Wert auf gesamtheitliche und nachhaltige Beratungsergebnisse. Dabei stellen sich beispielsweise nachfolgende Fragen:
Eine sorgfältige Analyse der Ausgangslage, die Entwicklung von Handlungsoptionen, die Festlegung des Nachfolgekonzepts und dessen Umsetzung sowie auch die weitere Begleitung des Unternehmens und des Übergebers erfordern aus Beratersicht ein reibungsloses Ineinandergreifen verschiedener Aspekte (Recht, Steuern, Bewertung).
Unsere Empfehlung lautet: Je früher Sie sich mit der Nachfolgeplanung auseinandersetzen, desto besser. Vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Termin, um mit unseren Rechtsanwälten für Erbrecht und Unternehmensnachfolge in Schärding oder Wien in Kontakt zu treten.
WAGNER VIRTBAUER Rechtsanwälte GmbH
Wieninger Straße 3
4780 Schärding